Investitionsberatung und -betreuung

  • Beratung auf den Gebieten Finanz- und Investitionsplanung
  • Analyse und Wirtschaftlichkeitsbeurteilung technischer Investitionen
  • Unabhängige Beratung bei der Kapitalbeschaffung
  • Angebotseinholung bei Banken
  • Planungsrechnungen und Butgetierungen
  • Investitionsförderungen

 

 

Wie finanziere ich meine Investitionen? (ein kurzer Überblick)

 

Uns Landwirten stehen in den nächsten Jahren wieder einige gesetzliche Neuerungen bevor, die teure Investitionen nötig machen. Gesetzliche Vorgaben sind ein Faktum, aber wie kann man sich diese Investitionen leisten? EU, der Bund und die Länder geben nicht nur gesetzliche Regelungen vor, sondern unterstützen uns Landwirte auch bei der Umsetzung. Sie unterstützen nötige Investitionen mit Fördergeldern.

 

Aber WAS wird gefördert,  WIE komme ich zu diesen Förderungen und WELCHE Art von Förderungen gibt es? Diese Fragen haben sich sicher schon einige von Ihnen gestellt.

 

Es gibt natürlich einige Grenzen und Vorgaben, um an das „billige“ Geld zu kommen.

Der wichtigste Punkt ist, dass man immer vor Baubeginn oder vor dem Kauf den Antrag stellt, sonst ist alles hinfällig. Der Erstkontakt für den Landwirt ist immer seine zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer, bei der er nähere Auskünfte über die genaue Vorgangsweise und die Voraussetzungen bekommt.

Gefördert werden generell Bauliche Investitionen im Bereich Landwirtschaft, Almwirtschaft und Gartenbau.

Weiters werden nötige technische Investitionen zur Arbeitserleichterung im Bereich Landwirtschaft, Almwirtschaft, Gartenbau und auch im Obstbau finanziell unterstützt.

Spezialmaschinen für die Innenmechanisierung und Außenmechanisierung, wie auch ein evt. Grundkauf kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

 

Förderungswerber ist immer der Bewirtschafter eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Bewirtschafter kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung sein. Es gibt jedoch verschiedenste Voraussetzungen die der Förderungswerber erfüllen muss, um den Richtlinien zu entsprechen. Diese Voraussetzungen müssen immer im Einzelfall überprüft werden.

 

Da es sich um öffentliche Gelder handelt muss den allgemeinen Voraussetzungen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit genüge getan werden. Bei Investitionen über € 100.000,- wir unter Mithilfe der LWK ein Betriebskonzept erstellt. 

Von der Art der Förderungen gibt es Direktzuschüsse oder Zinszuschüsse zu den genehmigten Darlehen. Auch Kombinationen von beiden sind möglich. Das Ausmaß der Förderung ergibt sich aus der Summe des Investitionszuschusses und des Barwertes des Zinsenzuschusses zum gewährten Agrarinvestitionskredit (AIK) im Verhältnis zu den anrechenbaren Gesamtkosten.

 

Die Kredituntergrenze für einen AIK beträgt 15.000,- Euro, wobei noch eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren und eine maximale Kreditlaufzeit bei technischen Investitionen von 10 Jahren und bei baulichen Investitionen von 20 Jahren zu erwähnen ist.

 

Allein aus diesen Punkten ersieht man schon, dass es unumgänglich ist eine mögliche Förderung im Einzelfall überprüfen zu lassen.

 

Der große Vorteil vom AIK ist, dass die abwickelnden Banken an vorgegebene Zinsen gebunden sind. Sollte darüber hinaus noch Geld benötigt werden, oder man die Voraussetzungen für einen AIK nicht erfüllt, ist es sinnvoll, sich mit unabhängigen Fachmännern in Verbindung zu setzen, da eine unabhängige Einholung und Prüfung von Kreditangeboten viel Geld und Ärger sparen kann. Darüber hinaus können auch Finanzierungsformen wie Fremdwährungskredite, Leasing, etc. auf ihre Eignung für die anstehende Investition überprüft werden. Gleichzeitig können vom Fachmann steuerliche Einsparungsmöglichkeiten durchleuchtet und evt. gemeinsam mit dem Landwirt umgesetzt werden.

 

 

 

 

 

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